BGH: Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen

Heizkosten korrekt abrechnenWas bei Linke schon seit Jahrzehnten gängige Praxis ist, wurde nun durch den Bundesgerichtshof grundsätzlich geregelt: Die Heizkostenabrechnung muss auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses basieren. Es dürfen nicht nur die monatlichen Abschläge an der Energieversorger zugrunde gelegt werden. Erst wenn der Versorger auch die abschließende Jahresrechnung für den Vermieter erstellt hat, zeigt sich nämlich, wie viel Heizenergie die Hausgemeinschaft wirklich verbraucht hat.

Darum: Nicht ungeduldig werden, wenn nach einem Auszug aus der Wohnung die letzte Abrechnung etwas länger auf sich warten lässt. Denn um eine korrekte Abrechnung zu erstellen, muss der Vermieter erst auf die Schlussrechnung des Versorgers warten.

• • • Bundesgerichtshof AZ VIII ZR 156/11

Waschmaschine darf poltern

Waschmaschine darf polternLärm aus der Nachbarwohnung hat niemand gern. Aber das Arbeitsgeräusch einer Waschmaschine, das aus der Nachbarwohnung herüberdringt, muss man als Mieter in Kauf nehmen. Auch wenn mehrmals am Tag gewaschen wird.

• • • Amtsgericht Berlin-Wedding AZ 9 C 536/03

Streit zwischen Nachbarn nicht Sache des Vermieters

Streit zwischen NachbarnWenn es zu Streit oder Beleidigungen zwischen Bewohnern im Haus kommt, ist für Viele der Anruf beim Vermieter die erste Reaktion. Dieser ist jedoch in der Regel machtlos: Solange die Hausordnung nicht verletzt wird, hat der Vermieter keine Handhabe, um einen Mieter zurechtzuweisen. Es bleibt also nur der Gang zur Polizei oder zum Anwalt.

Kinderwagen darf im Hausflur stehen

Kinderwagen im HausflurMietern mit Kindern, die in den oberen Etagen eines Hauses wohnen, ist es grundsätzlich gestattet, ihren Kinderwagen im Hausflur des Erdgeschosses abzustellen. Voraussetzung ist, dass die übrigen Mieter hierdurch nicht in erheblichem Maßebelästigt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Kinderwagen nicht den Weg zum Keller oder mögliche Rettungswege versperren dürfen.

• • • Amtsgericht Frankfurt Az.: 33C 361/97-27

Gegenlärm ist nicht erlaubt

Wie sehr man sich auch gestört fühlen mag, eines ist jedenfalls gar nicht erlaubt: die Geräusche aus der Nachbarwohnung mit Gegenlärm zu beantworten. Auf diese Idee war ein Mann aus Hamburg gekommen. Jedes Mal, wenn es ihm zu laut wurde, klopfte er mehrere Minuten lang auf Heizkörper und Heizungsrohre. Das Gericht untersagte ihm dies schließlich.

• • • Amtsgericht Hamburg Az.: 47 C 1789/95

Fußmatte darf sein

Vor ihrer eigenen Wohnungstür dürfen Mieter eine Fußmatte auslegen. Auch wenn anderen Hausbewohnern dieses missfällt, so gehört zu jedem Mietverhältnis das Recht, das Treppenhaus im üblichen Umfang zu nutzen.

• • • Oberlandesgericht Hamm Az.: 15 W 168-169/88

Spielen gehört dazu

Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört auch das Spielen von Kindern. Auch in einem Innenhof dürfen Kinder spielen, wenn ein Spielplatz nicht ohne Weiteres gefahrlos erreicht werden kann. Wichtig ist natürlich wie immer, dass andere Bewohner nicht belästigt werden und Ruhezeiten (wie z.B. die Mittagsruhe) eingehalten werden.

• • • Landgericht Berlin Az.: S 288/85

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