Kinderwagen darf im Hausflur stehen
Mietern mit Kindern, die in den oberen Etagen eines Hauses wohnen, ist es grundsätzlich gestattet, ihren Kinderwagen im Hausflur des Erdgeschosses abzustellen. Voraussetzung ist, dass die übrigen Mieter hierdurch nicht in erheblichem Maßebelästigt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Kinderwagen nicht den Weg zum Keller oder mögliche Rettungswege versperren dürfen.
• • • Amtsgericht Frankfurt Az.: 33C 361/97-27