Spielen gehört dazu

Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört auch das Spielen von Kindern. Auch in einem Innenhof dürfen Kinder spielen, wenn ein Spielplatz nicht ohne Weiteres gefahrlos erreicht werden kann. Wichtig ist natürlich wie immer, dass andere Bewohner nicht belästigt werden und Ruhezeiten (wie z.B. die Mittagsruhe) eingehalten werden.

• • • Landgericht Berlin Az.: S 288/85