Muss ich beim Auszug aus meiner Wohnung Strom und Gas abmelden?

Ja, Sie müssen dem Energieversorger (in der Regel die Mark-E) mitteilen, zu welchem Zeitpunkt Sie die Wohnung nicht mehr bewohnen, damit Ihnen ab diesem Termin keine Abschlagszahlungen mehr berechnet werden. 

Sollten Sie Ihren Strom von einem anderen Versorger bekommen, dann ist es ratsam, diesen und die Mark-E zu informieren. 
Zum Abmelden benötigen Sie vom Strom- und ggf. vom Gaszähler die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Wichtig ist auch, dass Sie den Strom nicht abmelden, sondern auf die Hausverwaltung ummelden.

So ist gewährleistet, dass für mögliche spätere Renovierungsarbeiten noch Strom in der Wohnung vorhanden ist. Die Servicenummer der Mark-E finden Sie hier.

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