Kann mein Teppichboden oder Laminat beim Auszug in der Wohnung bleiben?

Grundsätzlich besteht in unseren Mietverträgen die Regelung, dass Fußböden sowie Wand- und Deckenverkleidungen (außer bereits vorhandene Raufasertapeten) vor dem Auszug wieder entfernt werden müssen.

Dies gilt auch, wenn Sie die Beläge beim Einzug von Ihrem Vormieter übernommen haben.

Es ist aber möglich, sich diese Arbeiten zu ersparen, wenn Ihr Nachmieter sich seinerseits bereit erklärt, Ihre Beläge zu übernehmen. Eine solche Vereinbarung sollten Sie uns dann umgehend mitteilen.