Kann ich VOR Mietbeginn eine Mietbescheinigung bekommen?

Wenn Sie Leistungen von der ARGE bzw. vom Jobcenter beziehen, kann es sein, dass die Behörde noch vor Abschluss des Mietvertrages von Ihnen eine ausgefüllte Mietbescheinigung verlangt. Dieses Formular können Sie über den unten stehenden Link herunterladen und zu Ihrem nächsten Termin bei uns mitbringen. Wir tragen dann für Sie die notwendigen Angaben ein.

Sollten Sie mit uns noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, bekommt die Bescheinigung von uns den Vermerk „Mietvertrag wurde noch nicht abgeschlossen“.

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