Muss ich die Gastherme in meiner Wohnung warten lassen?

Ja, in Ihrem Mietvertrag findet sich eine Zusatzvereinbarung, dass Gasthermen 1 x im Jahr auf Kosten des Mieters gewartet werden müssen. Im Gegenzug übernimmt die Hausverwaltung sämtliche Kosten bei auftretenden Störungen am Gasgerät, den Heizkörpern und Armaturen, die nicht auf mutwillige oder fahrlässige Beschädigung zurückzuführen sind.

Mit der Wartung können Sie einen Fachbetrieb Ihrer Wahl beauftragen oder die Arbeiten von einem unserer Vertragspartner ausführen lassen, die in der Regel in Ihrem Haus mehrere Wartungen am selben Tag ausführen. So sparen Sie sich die anfallenden Anfahrtskosten.

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