Wie lang ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung?
Seit der Mietrechtsreform im Jahr 2001 gilt für alle Mieter und Vermieter von Wohnraum eine einheitliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Diese Frist ist unabhängig von der Dauer der Vermietung.
Beispiel: Wenn eine Wohnung zum 31.5. gekündigt werden soll, muss das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 3.3. bei uns eingetroffen sein. Bitte beachten Sie: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen! Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Bestätigung.
Falls Sie Ihre Wohnung eher kündigen möchten und einen Nachmieter beibringen, der von der Hausverwaltung akzeptiert wird, können wir Ihren Vertrag auch früher aufheben.
Unser Tipp:
Eine übersichtliche Zusammenfassung aller wichtigen Kündigungsfristen finden Sie auf http://www.kuendigungsfristen.net/