Gegenlärm ist nicht erlaubt

Wie sehr man sich auch gestört fühlen mag, eines ist jedenfalls gar nicht erlaubt: die Geräusche aus der Nachbarwohnung mit Gegenlärm zu beantworten. Auf diese Idee war ein Mann aus Hamburg gekommen. Jedes Mal, wenn es ihm zu laut wurde, klopfte er mehrere Minuten lang auf Heizkörper und Heizungsrohre. Das Gericht untersagte ihm dies schließlich.

• • • Amtsgericht Hamburg Az.: 47 C 1789/95