BGH: Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen

Heizkosten korrekt abrechnenWas bei Linke schon seit Jahrzehnten gängige Praxis ist, wurde nun durch den Bundesgerichtshof grundsätzlich geregelt: Die Heizkostenabrechnung muss auf dem tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses basieren. Es dürfen nicht nur die monatlichen Abschläge an der Energieversorger zugrunde gelegt werden. Erst wenn der Versorger auch die abschließende Jahresrechnung für den Vermieter erstellt hat, zeigt sich nämlich, wie viel Heizenergie die Hausgemeinschaft wirklich verbraucht hat.

Darum: Nicht ungeduldig werden, wenn nach einem Auszug aus der Wohnung die letzte Abrechnung etwas länger auf sich warten lässt. Denn um eine korrekte Abrechnung zu erstellen, muss der Vermieter erst auf die Schlussrechnung des Versorgers warten.

• • • Bundesgerichtshof AZ VIII ZR 156/11