Muss ich die Haustür in unserem Haus nach 22 Uhr abschließen?

RettungsdienstNein, nach den neuesten brandschutzrechtlichen Bestimmungen ist es sogar so, dass Sie die Haustür nicht abschließen dürfen.

Behörden und Gerichte haben in den letzten Jahren mehrfach klargestellt, dass Haustüren als Fluchtwege im Notfall von innen ohne Schlüssel zu öffnen sein müssen. Insbesondere wenn sich im Haus Besucher befinden, die keinen Schlüssel besitzen, wenn in einem Notfall Panik ausbricht, oder wenn der Rettungsdienst gerufen wurde und der Betroffene die Tür nicht mehr selbst aufschließen kann, können bis zum Auffinden eines Schlüssels wertvolle Minuten vergehen.

Obwohl in vielen unserer Alt-Mietverträge eine Klausel zu finden ist, die das Abschließen der Haustür vorschreibt, ist diese nach der aktuellen Rechtsprechung unwirksam. Sollte in Ihrem Haus Uneinigkeit hierüber bestehen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Eine fundierte Zusammenfassung zu diesem Thema finden Sie übrigens in einem PDF, das wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen:

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